Tennis wieder ohne 3G-Nachweis möglich

Liebe Mitglieder,

auf der Anlage des TCZ ist Tennis wieder ohne 3G-Nachweis möglich.

Nach § 20 der überarbeiteten CoSchuV gelten für den Sport grundsätzlich folgende Regelungen:

  • Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich (nur mit 3G-Nachweis).
  • In gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis anwesend sein – geimpfte, genesene oder getestete Personen.
  • Heißt im Umkehrschluss: die 3G-Regel gilt nur noch für den Zugang zu geschlossenen Räumlichkeiten. Sport im Freien ist ohne 3G-Nachweis möglich!

Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes werden zukünftig nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung der Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung und dann auch hessenweit gültige Regelungen.

Das Vorstandsteam des TCZ